Fahrkosten / Krankentransport
Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten nach § 60 SGB V, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind und vom Arzt verordnet wurden. Welches Fahrzeug dabei benutzt werden kann, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall und wird vom Arzt entschieden.
Die Fahrten können zum Beispiel mit einem
Krankenfahrten
Berliner Taxitarif
Einschaltgebühr 3,90 €
bis 7 km 2,30
ab den 7 km 1,65 €
Berlin BER
Berliner Taxitarif
Einschaltgebühr 3,90 €
bis 10 km 2,10
ba den 10 km 1,65 €